Internationales Steuerrecht
Im Rahmen der zunehmenden Globalisierung macht weder die Wirtschaft noch das Privatleben an den Grenzen Deutschlands halt. Es ist egal ob Sie eine Fertigungsstätte im Ausland errichten wollen um sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, oder ob Sie Ihren Wohnsitz in wärmere Gefilde verlegen wollen, es ergeben sich immer sowohl steuerliche Chancen als auch Risiken durch das Zusammenwirken der verschiedenen nationalen Steuersysteme und der vielfältigen Anforderungen und Fallstricke internationaler Steuergesetzgebung.
Wir unterstützen Sie dabei, die Chancen zu nutzen und die Risiken zu vermeiden.
Als Unternehmen mit grenzüberschreitenden Aktivitäten können wir Sie z.B. bei folgenden Überlegungen kompetent unterstützen:
- Steuerliche Planung Ihrer Direktinvestitionen im Ausland (z. B. Rechtsformüberlegungen, Modellberechnungen, Belastungsvergleiche)
- Steuerplanungsüberlegungen bei Kauf / Verkauf ausländischer Unternehmen bzw. Beteiligungen und bei grenzüberschreitenden Umstrukturierungen
- Steuerliche Aspekte internationaler Joint Ventures und Know-how-Transfers
- Einschaltung ausländischer Holding- oder Zwischengesellschaften
- Steuerliche Optimierung der grenzüberschreitenden Unternehmensfinanzierung
- Problemorientierte Gestaltung der grenzüberschreitenden Verrechnungspreise
Sie als Privatperson beraten wir u.a. bei der Umsetzung in folgenden Themenbereichen:
- Steuerliche Gestaltung und Problembereiche des Wohnsitzwechsels in das Ausland (z.B. Analyse von möglichen Zielländern, steuerliche Folgen in Deutschland)
- Steuerliche Planung von Immobilieninvestitionen im Ausland
- Besteuerungsfragen bei Beteiligung an ausländischen Investmentfonds (z. B. Investitionen in Venture Capital oder Private Equity)
- Internationale Erbschaftsteuerplanung (z. B. Fragen des Wohnsitzwechsels und Trustgestaltungen)