Steuerberatung für Rumänien
Auf die steuerliche Beurteilung grenzüberschreitender Aktivitäten mit Rumänien hat das nationale rumänische Steuerrecht mit seinen speziellen Regelungen einen wesentlichen Einfluss. Im Regelfall sind deshalb in den Beurteilungsprozess auch rumänische Steuerberater mit einzubeziehen.
Steuerliche Erfüllungspflichten in Rumänien, wie die Erstellung einer Finanz- und Lohnbuchhaltung, Steuererklärungen, Jahresabschlüsse, etc. sind ebenfalls oftmals nur unter Hinzuziehung eines rumänischen Steuerberaters möglich. Das vom rumänischen Steuerberater erstellte Datenmaterial muss dann noch auf deutsches nationales Recht angepasst werden, da es Eingang in die deutsche Gewinnermittlung und ins Beteiligungscontrolling findet.
In der Kommunikation mit dem rumänischen Steuerberater kommt es dabei oftmals zu Reibungsverlusten im Bereich der Sprache, der fachlichen Probleme und des Verstehens um die steuerlich bzw. gesellschaftsrechtlich gewollte Konstruktion.
Wir reduzieren diese Probleme für Sie durch:
- Beratung, nicht nur in Bezug auf das deutsche internationale Steuerrecht, sondern auch unter Berücksichtigung des nationalen rumänischen Steuer- und Gesellschaftsrechts
- Betreuung vor Ort durch unsere deutschsprachigen Kooperationspartner in allen Bereichen des rumänischen Steuerrechts ( Finanz- und Lohnbuchhaltung, Steuererklärungen, Jahresabschlüsse, etc.) und der Wirtschaftsprüfung
- Rechtsberatung vor Ort durch unseren deutschsprachigen Kooperationspartner in Rumänien
- Durchführung notwendiger Anpassungen des rumänischen Datenmaterials an die deutschen Gewinnermittlungsvorschriften und für Zwecke des Beteiligungscontrollings
Wir helfen Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen im Bereich der Betreuung grenzüberschreitender Aktivitäten von und nach Rumänien Ihre Chancen zu nutzen und die Risiken zu vermeiden!
Die mündliche und schriftliche Kommunikation kann selbstverständlich auch in Rumänisch geführt werden.
!