Steuerberatung bei Investitionen in Rumänien
Sie wollen in Rumänien Ihr inländisches Engagement fortsetzen. Sie machen sich dabei Gedanken über den Aufbau einer Produktionsstätte, die Gründung einer Handelsniederlassung für den Absatz Ihrer Produkte, etc..
Hierbei beschäftigen Sie sich mit Fragen, wie der technischen, organisatorischen und personellen Machbarkeit dieses Vorhabens sowie den betriebswirtschaftlichen Konsequenzen.
Im steuerlichen Bereich sollten für Sie folgende Fragen im Vordergrund stehen:
- Wie verändert sich die Gesamtsteuerbelastung auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene in Abhängigkeit der gewählten Rechtsform in Deutschland und in Rumänien? Mit welchen Rechtsformvarianten kann die Steuerbelastung des Gesellschafters reduziert werden?
- Welche Folgen haben die unterschiedlichen Finanzierungsmassnahmen mit Eigenkapital bzw. mit Fremdkapital auf die Steuerbelastung? Ist es möglich, dass in Abhängigkeit der gewählten Finanzierungsform anrechenbare Quellensteuer verloren geht?
- Wurden die rumänischen Unterkapitalisierungsregelungen beachtet, deren Nichteinhaltung zu erheblichen Steuermehrbelastungen führen?
- Welche spezielle Auflagen bei der Festlegung von Verrechnungspreisen zwischen der deutschen Muttergesellschaft und der rumänischen Tochtergesellschaft gibt es? Welche Folgen haben Verstösse gegen die entsprechenden Nachweispflichten in steuerlicher- und steuerstrafrechtlicher Hinsicht? Kann eine in in diesem Zusammenhang entstandene Steuermehrbelastung im anderen Land angerechnet werden, oder verbleibt es bei einer Erhöhung der Gesamtsteuerbelastung ?
- Unter welchen Voraussetzungen können in Rumänien erzielte Verluste mit inländischen Einkünften verrechnet werden?
- In welchen Fällen ist der Einsatz von Holding-, Finanzierungs- und Leasinggesellschaften in Rumänien sinnvoll?
- Muss vielleicht sogar eine inländische Holding gegründet werden?
- Welche Folgen ergeben sich aus dem Umstand, dass Rumänien ein sogenanntes "Niedrigsteuerland" ist?
- Welche steuerlichen Folgen hat der Verkauf einer rumänischen Immobilie bzw. eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft deren Aktivvermögen überwiegend aus Grundvermögen besteht?
- Welche steuerlichen Verpflichtungen sind in Rumänien zu erfüllen?
- Welche Konsequenzen hat es, wenn in der rumänischen Gesellschaft ein Geschäftsführer eingesetzt ist, aber die wesentlichen Entscheidungen von der Geschäftsführung des inlandischen Mutterunternehmen getroffen werden?
- Welche inländischen deutschen Pflichten ergeben sich bei der Begründung einer Betriebsstätte in Rumänien?
- Was ist bei einer Beteiligung an einer rumänischen Gesellschaft zu beachten?
- Welche steuerlichen Folgen hat ein Wohnsitzwechsel nach Rumänien?
- Was passiert bei der Entsendung eines Arbeitnehmers nach Rumänien aus steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht?
- Wie werden rumänische Kapitalerträge im Inland besteuert?
- Unter welchen Voraussetzungen können die in Rumänien gezahlten Quellensteuern auf Zinsen, Lizenzen, etc. im Inland in Anrechnung gebracht werden?
- Welche Möglichkeiten der optimalen Kapitalanlage in Rumänien gibt es aus steuerlicher Sicht?
- Welche Meldepflichten sind in Deutschland und in Rumänien zu erfüllen?
- Wie bekomme ich als Unternehmer die in Rumänien gezahlte Vorsteuer zurück?
- Welche sonstigen rechtlichen Gegebenheiten, Besonderheiten im kulturellen Bereich und beim Umgang mit den rumänischen Behörden sind noch zu beachten?
Wir beantworten Ihnen gerne diese Fragen und begleiten Sie auf einem erfolgreichen Expansionskurs.