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Steuern / Einkommensteuer 
Freitag, 21.03.2025

Besteuerung von Stipendien nach dem sog. Heisenberg-Programm

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft gewährt Wissenschaftlern Stipendien nach dem sog. Heisenberg-Programm. Dieses Stipendium orientiert sich der Höhe nach an dem mittleren Einkommen eines Hochschullehrers der Besoldungsgruppe C 2. Es wird mit dem Stipendiaten kein Arbeits- oder Dienstverhältnis begründet. Der Stipendiat führt eigene Forschungsvorhaben durch oder beteiligt sich an anderen Forschungsvorhaben, d. h., er übt eine eigenverantwortliche Tätigkeit aus.

Bisher hat die Finanzverwaltung dieses Stipendium als steuerpflichtig behandelt, da es den für die Bestreitung des Lebensunterhalts und die Deckung des Ausbildungsbedarfs erforderlichen Betrag nach § 3 Nr. 44 Satz 3a EStG übersteigt. Daher wurden die Einnahmen den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit zugerechnet.

Der Bundesfinanzhof hatte dagegen entschieden, dass die Leistungen aus einem „Heisenberg-Stipendium“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei sein können (Az. VIII R 11/22). Die Richter entschieden, dass es sich bei der DFG um einen privaten Stipendiengeber handelt, da sie nach § 2 Abs. 2 ihrer Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung verfolgt. Es liege auch ein begünstigter Zweck im Sinne des § 3 Nr. 44 Satz 1 EStG vor, da die im Streitfall erfolgte Bewilligung von Mitteln der Förderung der Forschung und der wissenschaftlichen Aus- und Fortbildung diente.

Aufgrund dieser Entscheidung des Bundesfinanzhofs stuft die Finanzverwaltung die Leistungen durch das Stipendium nun als grundsätzlich erforderlich ein. Das Stipendium ist deshalb steuerfrei.

Hinweis

Gem. § 3 Nr. 44 Satz 1 EStG sind Stipendien steuerfrei, die aus öffentlichen Mitteln oder von zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen, denen die Bundesrepublik Deutschland als Mitglied angehört, zur Förderung der Forschung oder zur Förderung der wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausbildung oder Fortbildung gewährt werden.

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