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Zurück zur ÜbersichtKeine Übernahme von Übernachtungskosten von Fußballspielern des gemeinsam gesponserten Vereins
Das Landgericht Koblenz entschied, dass ein Sponsor eines Fußballvereins nicht automatisch für die Hotelkosten von Spielern haftet, wenn er nicht offiziell befugt war, solche Kosten im Namen des Vereins zu übernehmen (Az. 1 O 265/24).
Im vorliegenden Fall hatte ein Sponsor (Klägerin) eines Fußballvereins die Hotelkosten für zwei Spieler getragen und wollte diese von einem anderen Sponsor (Beklagter) zurückfordern. Die Klägerin argumentierte, der Beklagte habe als inoffizieller Vertreter des Vereins gehandelt und die Übernahme der Kosten zugesichert.
Das Gericht wies die Klage ab, da die Klägerin nicht beweisen konnte, dass der Beklagte die Hotelzimmer im Namen des Vereins gebucht hatte. Zudem hätte die Klägerin erkennen können, dass der Beklagte keine offizielle Vertretungsbefugnis für den Verein hatte, auch wenn er bei Sponsorentreffen eine prominente Rolle spielte. Die Annahme, dass der Beklagte aufgrund seines Auftretens vertretungsberechtigt war, reichte nicht aus.
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