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Recht / Sonstige 
Donnerstag, 08.01.2026

Vorgarten ohne Baugenehmigung mit Schotter gefüllt - Rückbau erforderlich, da Zierpflanzen allein keine Grünfläche machen

Ein Grundstückseigentümer, der ohne Baugenehmigung seinen Vorgarten umgestaltet hatte, muss dies auf Anordnung der Bauaufsichtsbehörde rückgängig machen. Das sei rechtmäßig, entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Az. 8 S 388/25)

Ein paar Zierpflanzen würden aus einer Schotterfläche noch keine Grünfläche machen. Eine Schotterfläche im Vorgarten, die durch Unkrautvlies den Boden abdichtet, sei als bauliche Anlage zu werten und widerspreche dem Grünflächengebot der geltenden Landesbauordnung.

Der Eigentümer war der Meinung, die Zierbepflanzung sei ausreichend. Doch die Anwesenheit einzelner Pflanzen ändere nichts daran, dass die Fläche optisch von Schotter dominiert und insektenfeindlich versiegelt sei. Die Anordnung zu Rückbau und Renaturierung der Behörde war demnach rechtens.

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