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Recht / Zivilrecht 
Mittwoch, 07.01.2026

Großeltern mit Sorgerecht für Enkel müssen im Verfahren über Umgangsrechte beide zwingend beteiligt werden

Wenn Kinder im Haushalt der Großeltern leben, sind diese beide in einem Verfahren betreffend den Umgang des Vaters zwingend zu beteiligen, wenn das Gericht beabsichtigt, ihnen Pflichten, wie vorliegend das Bringen und Abholen der Kinder zum bzw. vom Umgangsort aufzuerlegen. Wenn nur ein Großelternteil am Verfahren beteiligt wird, obwohl beiden Großeltern Pflichten in der gerichtlichen Umgangsregelung auferlegt worden sind, ist die angefochtene Entscheidung aufzuheben und das Verfahren an das Amtsgericht zurückzuverweisen. So entschied das Oberlandesgericht Frankfurt in einem aktuellen Verfahren (Az. 6 UF 27/25).

Die inzwischen 10 und 12 Jahre alten Kinder lebten nach der Trennung ihrer Eltern zunächst bei ihrer Mutter. Sechs Jahre später zogen sie zum Vater, der dann auch das alleinige Sorgerecht übernahm. Weitere zwei Jahre später änderte sich die Situation drastisch: Nach Inhaftierung des Vaters wegen eines Verstoßes gegen Bewährungsauflagen zog das ältere Kind zum Urgroßvater, das jüngere zu den Großeltern, die anschließend Vormundschaft beantragten. Das Gericht übertrug ihnen Teilbereiche der elterlichen Sorge – z. B. für Schule, Gesundheit und Behörden – und regelte auch den Umgang mit dem Vater. Dieser sollte die Kinder im zwei- bzw. dreiwöchigen Rhythmus treffen. Die Großeltern mussten die Kinder dafür fahren und abholen.

Gegen diese Regelung legten die Großeltern Beschwerde ein. Sie hielten die zahlreichen Fahrten für unzumutbar, sie seien organisatorisch und finanziell kaum zu bewältigen. Das Oberlandesgericht gab ihnen teilweise Recht: Der Großvater sei im Verfahren nicht angehört worden, obwohl er zentrale Aufgaben übernehmen sollte. Eine solche Anhörung sei zwingend erforderlich, da nur so eine kindeswohlgerechte Entscheidung möglich sei. Der Beschluss des Amtsgerichts wurde daher aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Das Gericht muss nun die Anhörung nachholen und den Umgang neu regeln.

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