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Steuern / Einkommensteuer 
Dienstag, 14.07.2026

Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes vom Bundestag beschlossen

Das Kindergeld soll künftig nach der Geburt eines Kindes ausbezahlt werden, ohne dass die Eltern dafür einen Antrag stellen müssen (sog. antragslose Kindergeldgewährung). Der Bundestag hat dazu am 09.07.2026 den entsprechenden Gesetzentwurf in einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung gebilligt. Das Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen – der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Die Familienkasse soll künftig die Möglichkeit zur antragslosen Kindergeldgewährung nutzen, wenn alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und eine Kontoverbindung bekannt ist.

Die Auszahlung ohne Antrag soll in zwei Stufen im Laufe des Jahres 2027 erfolgen:

  • In einer ersten Stufe während des Jahres 2027 soll das Kindergeld antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt werden, da die Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder bereits bekannt sind.
  • In der zweiten Ausbaustufe während des Jahres 2027 soll das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden.

Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar nach Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer für das Kind durch das Bundeszentralamt für Steuern erfolgen.

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