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Recht / Zivilrecht 
Montag, 06.07.2026

Soziale Netzwerke haften für Tracking auf Webseiten - 500 Euro Schadensersatz

Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Soziale Netzwerke bestimmte über Tracking-Tools auf anderen Webseiten gesammelte personenbezogene Daten löschen müssen bzw. nicht weiter speichern dürfen, wenn keine wirksame Einwilligung der Nutzer vorlag (Az. 4 U 372/24).

Für das eigentliche Tracking auf den Drittseiten haften die Netzwerke aber nicht automatisch. Allein das Bereitstellen von Tracking-Software mache sie nicht verantwortlich für die Datenverarbeitung auf fremden Webseiten. Dafür seien in erster Linie die Webseiten-Betreiber zuständig, die die Einwilligung hätten einholen müssen.

Der Kläger bekam in diesem Fall 500 Euro Schadensersatz, weil er die Kontrolle über seine Daten verloren hatte. Außerdem wurde dem Netzwerk untersagt, bestimmte Daten weiter zu speichern, da es den Zweck und die Speicherdauer nicht ausreichend erklärt hatte.

Hinweis

Weil es unterschiedliche Urteile anderer Gerichte gibt, wurde Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

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