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Zurück zur ÜbersichtWorkation im Ausland: Steuerliche und rechtliche Fallstricke
Das Datenanalyse-Unternehmen Datapulse stellte im Workation-Atlas 2026 fest, dass 52 Prozent der weltweiten Google-Anfragen zum Thema Workation aus Deutschland stammen. Das zeigt: Immer mehr Beschäftigte interessieren sich dafür, Arbeit und Auslandsaufenthalt miteinander zu verbinden. Beliebte Ziele sind – je nach Reisetyp – unter anderem Bangkok, Jaipur und Sevilla. Viele Beschäftigte gehen davon aus, dass ein paar Tage oder Wochen Arbeiten aus dem Ausland unproblematisch sind. Doch so reizvoll die Vorstellung vom Arbeiten mit Meerblick auch sein mag: Bereits kürzere Auslandsaufenthalte können steuerliche und rechtliche Fragen aufwerfen.
Steuerliche Folgen im Einzelfall prüfen
Je nach Aufenthaltsland und Dauer der Workation kann sich die steuerliche Situation ändern. Unter Umständen kann der Arbeitslohn ganz oder teilweise im Ausland steuerpflichtig werden. Welche Regelungen gelten, hängt unter anderem von den Bestimmungen des jeweiligen Staates sowie den einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen ab. Häufig wird in diesem Zusammenhang die sog. 183-Tage-Regel genannt. Sie bedeutet jedoch nicht automatisch, dass bei kürzeren Aufenthalten keine Steuerpflicht im Ausland entsteht. Entscheidend sind stets die Umstände des Einzelfalls.
Nachweise beachten
Auch sozialversicherungsrechtliche Fragen sollten vorab geklärt werden. Wer innerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz vorübergehend im Ausland arbeitet, benötigt häufig eine A1-Bescheinigung als Nachweis darüber, welches Sozialversicherungsrecht Anwendung findet. Für Aufenthalte in Drittstaaten können andere Regelungen gelten.
Mit dem Arbeitgeber abklären
Darüber hinaus sollte eine Workation stets mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Je nach Einsatzort können arbeitsrechtliche Vorgaben, Meldepflichten oder datenschutzrechtliche Anforderungen zu beachten sein.
Wer eine Workation plant, sollte sich daher frühzeitig über die geltenden Regelungen informieren. Insbesondere bei längeren Auslandsaufenthalten empfiehlt sich eine steuerliche Beratung, um unerwartete steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Folgen zu vermeiden.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.