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Zurück zur ÜbersichtUrlaubsgeld: Wie wird es versteuert?
Urlaubsgeld zählt grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Es unterliegt daher der Lohnsteuer. Da es sich um einen sonstigen Bezug handelt, wird die Steuer nach besonderen lohnsteuerlichen Regelungen berechnet. Auch in der Sozialversicherung ist Urlaubsgeld grundsätzlich beitragspflichtig. Es erhöht damit regelmäßig die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge.
Viele Beschäftigte haben den Eindruck, Urlaubsgeld werde höher besteuert als der normale Arbeitslohn. Tatsächlich gibt es jedoch keinen besonderen Steuersatz für Urlaubsgeld. Der unterschiedliche Abzug ergibt sich aus den gesetzlichen Berechnungsvorschriften für sonstige Bezüge sowie aus den anfallenden Sozialversicherungsbeiträgen.
Hinweis: Wie hoch das Urlaubsgeld letztlich netto ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa der Höhe des Arbeitslohns, der Steuerklasse und den individuellen Verhältnissen. Bei Fragen zur steuerlichen Behandlung kann die steuerliche Beratung weiterhelfen.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.