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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Montag, 03.08.2026

Urlaubsgeld: Wer hat Anspruch?

Beim Urlaubsgeld handelt es sich um eine zusätzliche Vergütung des Arbeitgebers. Das Urlaubsgeld ist nicht mit dem Urlaubsentgelt zu verwechseln. Während das Urlaubsgeld eine zusätzliche Leistung ist, handelt es sich beim Urlaubsentgelt um die gesetzlich vorgeschriebene Fortzahlung des Arbeitsentgelts während des Erholungsurlaubs.

Doch wer kann überhaupt mit Urlaubsgeld rechnen? Laut einer Umfrage des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung erhalten 2026 nur 44 Prozent der Beschäftigten Urlaubsgeld.

Kein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld

Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es grundsätzlich nicht. Ob Arbeitnehmer eine solche zusätzliche Zahlung erhalten, richtet sich vielmehr nach dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer betrieblichen Übung. Hat ein Arbeitgeber über mehrere Jahre hinweg regelmäßig Urlaubsgeld gezahlt, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch daraus ein Anspruch entstehen.

Arbeitgeber können außerdem festlegen, unter welchen Bedingungen Urlaubsgeld gezahlt wird. So kann die Leistung beispielsweise an das Bestehen des Arbeitsverhältnisses oder an weitere Voraussetzungen geknüpft sein. Ob solche Regelungen wirksam sind, hängt von der jeweiligen Vereinbarung ab.

Wer unsicher ist, ob ein Anspruch auf Urlaubsgeld besteht, sollte daher zunächst einen Blick in seinen Arbeits- oder Tarifvertrag werfen. Auch der Betriebsrat oder die Personalabteilung können Auskunft über bestehende Regelungen geben.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.