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Recht / Zivilrecht 
Donnerstag, 16.07.2026

Insekten im Essen nicht automatisch Reisemangel

Das Landgericht Koblenz hat zu der Frage Stellung genommen, ob Kinder in einem als „familienfreundlich“ und „Family-Resort“ bezeichneten Hotel alle Wasserrutschen und alle Restaurants nutzen dürfen. Zudem befasste sich das Gericht mit der Frage, ob ein Fluginsekt sowie eine Made im Essen während eines Karibikurlaubs einen Reisemangel begründen (Az. 13 S 34/25).

Im Streitfall buchte der Kläger für sich, seine Ehefrau und seinen 5-jährigen Sohn eine All-inclusive-Pauschalreise in die Dominikanische Republik. Die Hotelanlage verfügte über einen Wasserpark mit diversen Wasserrutschen. Der Sohn durfte wegen einer Größenbeschränkung eine Wasserrutsche sowie die Adults-only-à-la-carte-Restaurants nicht nutzen. Zudem entdeckte die Ehefrau des Klägers in ihrem Essen ein Fluginsekt sowie eine Made. Außerdem fehlten die zugesicherte Reiseleitung in Form eines Meeting-Points sowie Infomaterial. Der Kläger begehrte mit der Klage eine Minderung des Reisepreises.

Das Landgericht Koblenz bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz, das dem Kläger nur für die fehlende Reiseleitung eine Minderung in Höhe von 5 % zugesprochen hatte. Die Bezeichnung eines Hotels als „familienfreundlich“ oder „Family Resort“ bedeute nicht, dass Kinder sämtliche Angebote der Anlage uneingeschränkt nutzen dürften. Zudem stellte das Gericht klar, dass einzelne Insekten im Essen nicht automatisch einen Reisemangel begründen.

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